Die Ersterwähnung des Dorfes Königshagen "indago regis" findet sich 1228 im Pöhlder Güterverzeichnis. Nach den heutigen Ergebnissen der Ortsnamenforschung geht man davon aus, dass das Bestimmungswort "regis" = Regent / König darauf hindeutet, das der Ort Königshagen vom König selbst oder durch einen Vasallen (Lehnsmann) auf königlichem Grund gegründet wurde. Die Gründung lässt sich auf den Zeitraum zwischen den Beauftragten der Grafen von Lutterberg mit dem Königsforst Harz 1131 durch Lothar III. und dem Landtausch zwischen Friedrich I. Barbarossa und Heinrich dem Löwen 1158 eingrenzen. Um 1250 verschenken die Grafen von von Scharzfeld das Dorf an das Kloster Pöhlde. Wahrscheinlich wird Königshagen zwischen 1413 und 1420 in einer Fehde zwischen dem Grafen von Hohenstein und dem Landgrafen von Hessen durch einen Brand zerstört.
Archäologische Untersuchungen in den Jahren 1961 / 1962 durch das Niedersächsische Landesmuseum Hannover, ergaben unter der Leitung von Dr. phil. Janssen folgendes Ergebnis:
1963 sind im Rahmen der Flurbereinigung die ersten landwirtschaftlichen Betriebe nach Königshagen ausgesiedelt worden; die ersten Landwirte konnten mit ihren Familien die neuen Häuser in der Siedlung Königshagen beziehen. Hintergrund: Am 17. Oktober 1956 stellte die Gemeinde Barbis den Antrag auf eine Flurbereinigung mit Wege- und Gewässerausbau sowie die Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe. Durch Beschluss des Niedersächsischen Landeskulturamtes in Hannover wurde am 17. Oktober 1957 die Flurbereinigung in Barbis angeordnet. Diese Flurbereinigung hatte den Zweck, die unwirtschaftlich kleinen Grundstücke, die durch Grundbesitzerzersplitterung entstanden sind, durch Zusammenlegung und den Ausbau des Wegenetzes wieder wirtschaftlich nutzbar zu machen. Am 12. März 1958 verpflichtete sich die Gemeinde Barbis, alle Flächen, die sie aus dem Besitz der Domäne Scharzfels übernommen hat oder noch erwerben sollte, in das Flurbereinigungsverfahren hineinzugeben. Ebenso war sie am Ankauf von Ländereien aus dem Besitz Silkeroder Grundeigentümer (damals DDR) interessiert, die in der Gemarkung Barbis lagen und von den Eigentümern nicht mehr bewirtschaftet werden konnten. |
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