Planfeststellung für die Verlegung der B 243 von Bau-km 10+775 bis Bau-km 19+350
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Verlegung der B 243 von westlich Bad Lauterberg (B 27) bis südlich Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) - VKE 2
Die im Bundesverkehrswegeplan 2003 und im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf vorgesehene Verlegung der Bundesstraße 243 von Bad Lauterberg bis Nordhausen hat eine Länge von ca. 28 km, davon liegen ca. 13 km in Niedersachsen und ca. 15 km in Thüringen. Als Querschnitt ist bis zur Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) auf ca. 8 km Länge in Niedersachsen ein 4-streifiger Querschnitt (RQ 20) mit 2 Richtungsfahrbahnen in Fortsetzung des 4-streifigen Bereiches der B 27 von Scharzfeld bis zur AS Zoll und auf 20 km Länge in Niedersachsen und Thüringen ein 2-streifiger Querschnitt (RQ 15,5) ausgewiesen. Die B 243 ist in Niedersachsen zwischen der B 27 und der Landesgrenze Niedersachsen/ Thüringen in 2 Verkehrseinheiten (VKE 2 und 3) unterteilt. Die VKE 4 liegt bereits in Thüringen und bildet zusammen mit der VKE 3 die OU Mackenrode. Die vorliegende Verkehrseinheit 2 von westlich Bad Lauterberg (Anschluss an die B 27) bis südlich der Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) liegt vollständig im Bundesland Niedersachsen. Betroffen von der Neubaumaßnahme werden die Gemarkungen Bad Lauterberg, Barbis, Bartolfelde und Osterhagen der Stadt Bad Lauterberg und die Gemarkung Steina der Stadt Bad Sachsa.< Inhaltsverzeichnis 1.2 Straßenbauliche Beschreibung 2 Notwendigkeit der Baumaßnahme 2.2 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Zusammenfassend ist mit dem Projekt folgende Zielerreichung verbunden: 2.3 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse mit ihren negativen Erscheinungsformen 2.4 Raumordnerische Entwicklungsziele 2.5 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur
Durch die Bündelung des Verkehrs werden bestehende Umweltbeeinträchtigungen verringert, indem Verkehr dem nachgeordneten Straßennetz entzogen und der Ortsumgehung zugeführt wird. An dem geplanten Verkehrsweg können wiederum konzentriert Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Menschen vorgenommen werden. Die Anwohner der unmittelbar an der B 243 gelegenen Wohngebiete werden durch die Immissionen von den Kraftfahrzeugen, insbesondere durch den LKW-Verkehr, belastet. Durch die Verlagerung des Verkehrs auf die verlegte B 243 und die damit verbundene Reduzierung des Verkehrs in den Ortsdurchfahrten werden die Lärm- und Abgas-Immissionen in diesen Bereichen spürbar abnehmen. < Inhaltsverzeichnis 3 Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme |
Raumordnungsverfahren für die Verlegung der B 243, Abschnitt Bad Lauterberg: Darstellung der Varianten
Die Varianten 2, 2a und 2b zweigen kurz vor dem Ortseingang Bad Lauterberg von der B 27 ab und führen nach Überquerung der Oderaue auf einer Talbrücke mit einem Tunnel durch die Koldung. Für alle 3 Varianten wurden auch Untervarianten geprüft, die die Koldung nicht in einem Tunnel, sondern in einem tiefen Einschnitt queren. Danach verläuft die Variante 2 am Westhang des Butterberges entlang, führt am Nordrand des NSG Hopfenbusch vorbei und überquert mit einer Talbrücke die K 11 und die K 32, wo eine Verknüpfung mit diesen Straßen erfolgt. Sie nähert sich anschließend der Bahnstrecke 1810 (Northeim – Nordhausen), umfährt Osterhagen im Osten und trifft ca. 500 m östlich von Osterhagen auf die bestehende B 243. Die Variante 2a unterscheidet sich von Variante 2 durch die bahnparallele Lage zwischen Koldung und Osterhagen. Die Variante 2b schwenkt nach Querung der Koldung stärker nach Süden ab und überquert die Bahnstrecke 1810 und das Barbiser Tal mit einer Talbrücke. Ab Ortsende Barbis verläuft die Variante über die Trasse der bestehenden B 243 bis Bartolfelde, verlässt Bartolfelde in Höhe der K 11 und wird mit der K 32 verknüpft. Nach Kreuzung der Bahnstrecke 1810 schwenkt sie in den Verlauf der Variante 2 ein. Die Variante 3 verlässt die B 243 / B 27 östlich von Scharzfeld, überquert mit einer Talbrücke die Bahnstrecke 1815, das Odertal und das Gewerbegebiet Bühwiesen und verläuft weiter in einem Tunnel durch den Bühberg. Nach Durchschneidung der landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich von Barbis verläuft sie zwischen dem Röhlberg und den Westersteinen hindurch und bei Bartolfelde in Variante 2b über. Die Variante 5 schwenkt westlich von Scharzfeld nach Südosten und verläuft als Südumgehung deutlich abgesetzt um die Orte Scharzfeld und Barbis. Sie mündet zwischen Röhlberg und Westersteinen in Variante 3 ein. In der landesplanerischen Feststellung vom 08. Januar 1999 wurden diese Trassen bewertet mit dem Ergebnis der dieser Planfeststellung zugrundeliegenden linienbestimmten Trasse. Daher sind innerhalb diese Entwurfes Trassenvarianten im engeren Sinne nicht durchführbar. Stattdessen ist abschnittsweise geprüft worden, ob durch geringfügige Verschiebungen der Trasse unter Berücksichtigung aller Belange ein Optimum zu erreichen ist. < Inhaltsverzeichnis 3.2 Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum 3.3 Beurteilung der einzelnen Varianten 3.3.1 Raumordnung und Städtebau 3.3.2 Verkehrsverhältnisse 3.3.3 Straßenbauliche Infrastruktur 3.3.4 Umweltverträglichkeit |
Zusammenfassende Bewertung der Einzelrangfolgen pro Schutzgut zu einer Gesamtrangfolge für den Abschnitt Bad Lauterberg
< Inhaltsverzeichnis
3.3.4.1 Lärm und Schadstoffe Die bestehenden Verhältnisse in Bezug auf Lärm- und Schadstoffimmissionen sind geprägt durch das hohe Verkehrsaufkommen auf der B 243. Sowohl in schalltechnischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die Schadstoffimmissionen hat sich daher in den benachbarten Gebieten und insbesondere in den Ortsdurchfahrten bereits eine Vorbelastung eingestellt. Die Reduzierung von Lärm und Schadstoffen hängt daher direkt mit der Entlastung der Ortsdurchfahrten zusammen. Deshalb gilt für die Bewertung der Varianten das zu Pkt. 3.2.2 Gesagte. Die linienbestimmte Verlegung der B 243 bewirkt eine Erhöhung der Belastung in den angrenzenden größtenteils landwirtschaftlich genutzten Flächen. In Kombination mit der bereits planfestgestellten Verlegung der B 27 bewirkt sie jedoch eine erhebliche Entlastung der Ortslagen von Bad Lauterberg, Barbis, Bartolfelde und Osterhagen in lärm- und luftschadstofftechnischer Hinsicht. < Inhaltsverzeichnis 3.3.4.2 Natur und Landschaft Naturräumliche Gliederung und Erfassen der natürlichen Grundlagen Geschützte und schützenswerte Flächen und Objekte Auswirkungen 3.3.4.3 Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen 3.3.4.4 Flächenbedarf |
Für die linienbestimmte Trasse ist abschnittsweise geprüft worden, ob durch geringfügige Verschiebungen der Trasse unter Berücksichtigung aller Belange ein Optimum in Bezug auf den Flächenbedarf zu erreichen ist. So wurde östlich von Osterhagen die linienbestimmte Trasse zur Verringerung des Verbrauchs von landwirtschaftlichen Flächen näher an die parallel verlaufende B 243 alt verschoben. Im Bereich des Anschlusses der B 27 an die geplante B 243 wurde gegenüber der Linienplanung auf ein umfangreiches Anschlussbauwerk verzichtet, so dass die Flächeninanspruchnahme hier deutlich reduziert werden konnte. Entstehende Restflächen können, soweit sie nicht im Flurbereinigungsverfahren neu zugeteilt werden, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genutzt werden. Die verkehrstechnisch erforderlichen Trassierungsparameter wurden bewusst nicht großzügig ausgelegt, um eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme zu gewährleisten. Erhebliche Eingriffe in Eigentumsverhältnisse können vermieden werden. < Inhaltsverzeichnis 3.3.4.5 Wassergewinnungsgebiete 3.3.4.6 Überschwemmungsgebiete 3.3.4.7 Bebaute Gebiete 3.4 Aussagen Dritter Landkreis Osterode, Stadt Bad Lauterberg und Stadt Bad Sachsa Amt für Agrarstruktur Göttingen, Landwirtschaftskammer Hannover, Kreislandvolkverband und örtliche Landvolkverbände 3.5 Wirtschaftlichkeit der Varianten 3.6 Gewählte Linie 4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme
1 außerhalb von Kuppen und Wannen
Tabelle 1: Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungsgrenzwerte (VR=Verbindungsrampe) Die Verbindungswege und alle anderen Wirtschaftswege werden in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Vertretern gemäß der Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RLW 99) bemessen. < Inhaltsverzeichnis 4.1.2 Unter- bzw. Überschreitungen von Trassierungsgrenzwerten 4.1.3 Zwangspunkte
Die Belange von Umwelt und Umfeld wurden im Rahmen der Optimierung der Trasse berücksichtigt. So konnten besonders die landschaftspflegerischen Gesichtspunkte bei der Trassenführung einvernehmlich mit den Naturschutzbehörden und mit den Verbänden, die an den Arbeitskreissitzungen teilgenommen haben, unter Berücksichtigung einer technischen und wirtschaftlichen Lösung berücksichtigt werden. < Inhaltsverzeichnis 4.1.5 Ergebnis der Sichtweitenanalyse 4.2 Querschnitt
Im ersten Abschnitt sind Lkw-Anteile von PT = 15 % tags und nachts, im zweiten Abschnitt von PT = 13 % tags und nachts zu erwarten. < Inhaltsverzeichnis 4.2.2 Begründung der gewählten Straßenquerschnitte |
Die Berechnung für die 3 ausgesuchten möglichen Querschnitte ergab folgende Werte:
Die anschließend durchgeführte Bewertung ergab für die Abschnitte 1 und 4 einen erforderlichen RQ 20, so dass für die Abschnitte 2 und 3 ebenfalls als verbindende Funktion der RQ 20 erforderlich wird. Für die Abschnitte 5 und 6 ist der RQ 15,5 für die erforderliche Verkehrsqualität der B 243 ausreichend. Nachrichtlich ist festzuhalten, dass ein RQ 10,5 (12,0) für die VKE 3 und 4 (OU Mackenrode) bei der Bewertung der Verkehrsqualität im unteren Bereich einer ausreichenden Bewertung liegt und daher in Abstimmung mit Thüringen ein RQ 15,5 für diesen Streckenabschnitt vorgesehen ist. Der RQ 15,5 wird von Thüringen auch für die weiteren Streckenabschnitte der B 243 als Ausbauquerschnitt angestrebt. < Inhaltsverzeichnis 4.2.3 Aufteilung der Querschnitte ![]() Der vorgesehene Straßenquerschnitt RQ 15,5 südlich der AS L 604 erhält eine Kronenbreite von 15,50 m mit folgender Aufteilung: ![]() Die Querschnitte der Verbindungsrampen in den Anschlussstellen werden entsprechend den Verkehrsbelastungen der jeweiligen Fahrbeziehungen und den Rampenlösungen ermittelt. |
Im Bereich von Ein- und Ausfädelstreifen an den Anschlussstellen betragen die Abmessungen je Richtungsfahrbahn:
Für die L 604 und die B 243 alt ist der RQ 9,5 in Anlehnung an die vorhandenen Querschnitte vorgesehen. Die Verbindungsstraße von der L 604 – Nüxei – B 243 alt erhält wegen des LKW- Verkehrs aus dem Gipsabbaugebiet westl. der B 243 einen 5,00 m breiten bituminös befestigten Fahrstreifen und 1,00 m breite Ausweichen im Abstand von ca. 250 m. 4.2.4 Befestigung der Fahrbahn
Für die Verbindungsrampen ergibt sich eine Einstufung in die Bauklasse II (siehe Unterlage 6.1, Blatt 3 und 4). Der Fahrbahnaufbau für die Verbindungsrampen wird wie folgt ausgeführt:
Die Stärke des Oberbaus zur Gewährleistung der Frostsicherheit ergibt sich entsprechend der Frostempfindlichkeitsklasse F3 in der Frosteinwirkungszone III für eine Einschnitts- /Dammhöhe < 2,0 m zu d = 85 cm.
Die Verbindungsstraße L 604 – Nüxei – B 243 alt erhält einen Fahrbahnaufbau nach Bauklasse V:
4.2.5 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen 4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz 4.3.1 Anschlussstelle Bad Lauterberg ( B 27 / B 243) – nachrichtlich siehe ergänzendes Planfeststellungsverfahren zur B 27 |
Die Verknüpfung der B 27 mit der B 243 erfolgt in Form eines Abzweigs, wobei der Kraftfahrzeugverkehr aus Richtung B 27 / Bad Lauterberg in Richtung B 243 / Nordhausen und umgekehrt die AS Zoll der B 27 benutzen muss. < Inhaltsverzeichnis |
Der Ausbau der AS K 32 erfolgt als linksliegende Trompete, deren Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen vor der Talbrücke über die K 32 enden. Die Verbindungsstraße zwischen der K 32 und den Rampen schließt mit einem kleinen Kreisverkehrsplatz, der auf Grund des Gefälles der Kreisstraße mit ca. 6 % Neigung hergestellt werden muss, an die K 32 an. Für die Ausfahrrampen und die Einfahrrampe in Richtung Nordhausen wurde ein Radius von R = 50 m gewählt. Die Einfahrrampe in Richtung Herzberg hat einen Radius R = 400 m. < Inhaltsverzeichnis 4.3.3 Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) ![]() Die Anschlussstelle wird als symmetrisches, halbes Kleeblatt mit Einmündung auf die L 604 ohne Linksabbiegespur östlich der B 243 und westl. mit einem Kreisverkehrsplatz zum Anschluss an die L 604 und an die B 243 alt ausgebildet. Die verlegte B 243 alt schließt nördlich des Kreisels im Bereich der Branntweinseiche wieder an den Bestand an. < Inhaltsverzeichnis 4.3.4 Wanderwege 4.3.5 Wegequerungen Waldwegunterführung Lau3 in Bau-km 12+748,225 Wirtschaftswegunterführung Lau6 in Bau-km 16+112,695 Wirtschaftswegüberführung Lau7 in Bau-km 17+289,139 Unterführung der L 604 mit BSa1 in Bau-km 18+514,976 Unterführung Wirtschaftsweg/DB-Str. mit BSa2 in Bau-km 18+682,844 /18+702,866 Verbindungswegunterführung BSa3 in Bau-km 19+120,648 4.3.6 Landwirtschaftliches Wegenetz 4.4 Baugrund/Erdarbeiten „So werden weite Teile des Untersuchungsgebietes aus Dolomit- und Kalksteinen des Mittleren Zechsteines und deren auf- und zwischenlagernden Verwitterungsprodukten und ablaugungsbedingten Residualien gebildet, die an der Oberfläche bereichsweise geringmächtige, weichseleiszeitliche Lößanwehungen aufweisen können.Dieses wasserlösliche Gipsgestein ist ablaugungsbedingt als Ursache einiger Erdfälle im Bereich der geplanten AS L 604 anzusehen. Der Bodengutachter schließt daher für diesen Streckenabschnitt eine Erdfallgefährdung nicht aus. Diese Aussage ist bei den Planungen berücksichtigt worden (Trassenverschiebung, Gründung der Bauwerke). Im Talbereich der Oder sind neben den o. g. Festgesteinen des Zechsteins oberflächennah fluviatile Kiesablagerungen zu erwarten. Beim Auffahren des Einschnittes in der südlich anschließenden Koldung wird karbonischer Kieselschiefer angetroffen werden. Der Grundwasserstand im Bereich des Odertales wird im Mittel bei ca. 1,50 m bis 1,60 m unter der Geländeoberkante angetroffen. Im weiteren Streckenverlauf quert die Trasse das vorwiegend aus klüftigem Dolomit- und Kalkstein sowie Gips bestehende, teils verkarstete Zechsteingebiet, in dem häufig das sogenannte Bachschwinden, das Versiegen kleinerer Bachläufe zu beobachten ist. In keiner der abgeteuften Bohrungen und Sondierbohrungen und in keinem der drei Pegelbrunnen ist Grundwasserführung festgestellt worden. Daher sind beim Auffahren der Einschnitte außer nicht gänzlich auszuschließender Schichtwasserführung oder Staunässebildung im Bereich bindiger Zwischenschichten keine nennenswerten Grundwasserprobleme zu erwarten. Im Streckenverlauf werden bindige Bodenarten (Lößlehm, Hang- und Verwitterungslehm) über verwittertem Fels und Fels sowie zwischengeschalteten Residualtonen angetroffen. Der Lößlehm, Hang- und Verwitterungslehm sowie der verwitterte Fels finden für die Baumaßnahme keine Verwendung. Das Material kann im Bereich der Anschlussstellen auf ungenutzten Flächen zwischen den Verbindungsrampen zwischengelagert und im Rahmen landschaftspflegerischer Maßnahmen oder auch in den Auffüllungsbereichen zwischen den Rampen der Anschlussstellen und in einem Landschaftswall rechts der Trasse im Bereich der Ortschaft Osterhagen eingebaut werden. Zusätzliche Bodenablagerungsflächen werden daher nicht benötigt. Damit ist gewährleistet, dass sowohl der An- als auch der Abtransport direkt über die B 243 erfolgen kann und das nachgeordnete Straßennetz geschont wird. Denkbar ist auch eine Verwendung für Zwecke der Rekultivierung ehemaliger Kalkabbaue. Feinkörnig ausgebildeter Residualton kann als Abdichtungsmaterial bei der Herstellung von Regenrückhaltebecken eingesetzt werden. Der beim Auffahren der Einschnitte gewonnene Fels kann als Frostschutz- und Tragschicht Verwendung finden. Das Erdplanum ist im Bereich tieferer Einschnitte und bei Dammhöhen von über 1,50 m Höhe als ausreichend tragfähig anzusehen. Bei flachen Einschnitten, geländenahem Verlauf und beim Wechsel zwischen Einschnitt und Damm wird die erforderliche Tragfähigkeit nicht erreicht, so dass durch Bodenverbesserung oder Bodenaustausch eine Verbesserung der bodenmechanischen Eigenschaften erzielt werden muss. Die Dammböschungen erhalten durchgängig die Regelneigung von 1:1,5 mit Ausrundung gemäß RAS-Q. Die Einschnittsböschungen werden durchgängig mit der Neigung von 1:2 hergestellt. Die Massenbilanzierung hat folgende Erdbewegungen ergeben:
Der Oberboden im Bereich des RRB 1 und aus der Trasse von ca. Bau-km 11+350 bis ca. Bau-km 11+450 sowie von ca. Bau-km 17+150 bis ca. Bau-km 17+200 ist der Einbauklasse Z 1.1 nach LAGA zuzuordnen. Das Oberbodenmaterial aus der Oderniederung ist der Einbauklasse Z 2 nach LAGA zuzuordnen. Art und Weise der lokalen Wiederverwendung des Oberbodenüberschusses sind im Vorfeld unter Berücksichtigung des Bundesbodenschutzgesetzes – BBodSchG – und der LAGA-Regeln mit dem Landkreis Osterode abzustimmen. Der Oberboden aller übrigen Bereiche kann als Z 0-Material uneingeschränkt eingebaut werden.
Die Ablagerungsstätte „Müllplatz im Hopfenbusch“ liegt in der Nähe des südlichen Widerlagers der Talbrücke über die K 32, wird aber nach Geländebegehung und kleineren, oberflächennahen Aufgrabungen vermutlich nicht berührt werden. Die Ablagerungsstätte „Branntweinseiche“ liegt östlich der vorhandenen B 243 auf Höhe des gleichnamigen Naturdenkmals. In Schürfen und einer Sondierbohrung wurde gemischtkörniger Boden mit Bauschuttbeimengungen (Ziegel- und Betonbruch, Scherben, Folienreste, Ausbauasphalt) angetroffen (Z 1.2-Material nach LAGA). Diese Ablagerung wird beim Auffahren des Einschnittes vermutlich angeschnitten. Bei der Erkundung des Fahrbahnaufbaus sind sowohl am Beginn des Planungsabschnittes bei der B 27 als auch am Ende bei der vorhandenen B 243 teerbelastete und stark teerbelastete Schichten erbohrt worden, die entsprechend den geltenden Vorschriften wiederverwertet werden. < Inhaltsverzeichnis 4.5 Entwässerung Wasserwirtschaftliche Verhältnisse Wassertechnische Planung 4.6 Ingenieurbauwerke 4.6.2 Übersicht der Bauwerke im Planungsabschnitt
4.7 Straßenausstattung 4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen 4.10 Leitungen 5 Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 5.2 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten "Gemäß Tabelle 2 der RiStWag bilden die Böden im Odertal nur eine geringe Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung. Im übrigen Bereich der Baustrecke ist aus geotechnischer Sicht von mittlerer bis großer Schutzwirkung auszugehen."Damit ist für die Wasserschutzzone II ein ausreichender Schutz des Grundwassers gegen die Einwirkungen aus Bau und Betrieb der B 243 gegeben. Vor Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Bereich der B 243 in die Vorfluter wird dieses in Regenrückhaltebecken und in der Wasserschutzzone in RiStWag-Abscheider geleitet, die das Wasser gedrosselt bzw. über einen Notüberlauf in die jeweilige Vorflut leiten. < Inhaltsverzeichnis 5.3 Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des ökologischen kohärenten Netzes "Natura 2000" 5.4 Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Beeinträchtigungen Vermeidung durch Wahl der geeigneten konfliktarmen Variante und Optimierung des Trassenentwurfs
Maßnahmen zum Bodenschutz Maßnahmen zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern Maßnahmen zum Vegetationsschutz Maßnahmen zum Schutz von Tierarten 5.6 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen Ersatzmaßnahmen 5.7 Gestaltungsmaßnahmen zur Eingrünung der Straße 5.8 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete 5.9 Luftschadstoffe
Die Berechnungen haben ergeben, dass die Grenzwerte und Prüfwerte bezogen auf die prognostizierte Verkehrsmenge für das Jahr 2015 eingehalten werden. < Inhaltsverzeichnis 6 Erläuterungen zur Kostenberechnung 6.2 Beteiligung Dritter 7 Verfahren zur Erlangung der Baurechte 8 Durchführung der Baumaßnahme 8.2 Zeitliche Abwicklung 8.3 Grunderwerb 8.4 Verkehrsregelung während der Bauzeit 8.5 Lager- und Arbeitsflächen, Baustraßen 9 Umstufungskonzept Bearbeitet: |