Eine Wüstungsbeschreibung des Dorfes aus dem 14. Jahrhundert Wittgerode war ein Opfer territorialer Machtkämpfe im ausgehenden Mittelalter. Nüxei hat in gewisser Hinsicht die Nachfolge Wittgerodes angetreten. Die Siedlung Wittgerode entstand im 9. und 10. Jahrhundert., wie aus der "rode"- Endung zu entnehmen ist. In dieser Zeit gehörte das südliche Harzvorland unmittelbar zum Besitz der kaiserlichen Krone. Als 1127 im Gebiet der Grafen von Klettenberg das Zisterzienserkloster Walkenried gegründet wurde, kam Wittgerode wohl in den Besitz des Klosters. Als um 1230 ein Neubau des Klosters notwendig wurde, verschafften sich die Mönche die zum Bau verwendeten Steine im Steinbruch an der Wolfskuhle, der bei Wittgerode im Besitz der Grafen von Lauterberg lag. Die Zerstörung seit Mitte des 14. Jahrhunderts gab es Grenz- und Besitzstreitigkeiten zwischen Braunschweig, dem Bistum Mainz und Hohnstein. Diese führten zu kriegerischen Auseinandersetzungen in den Jahren 1403-1420. Dabei wurde neben den heute ebenfalls wüsten Dörfern Königshagen (südl. Barbis), Monkerode (südl. Pöhlde) und Kirchdorf (westl. Bockelnhagen) auch das Dorf Wittgerode zerstört. Die Reste der Kirche waren bis zum 18. Jh. hinein noch zu sehen. Von Wittgerode zeugen im Umkreis von etwa 300 m um die Infotafel noch Scherben auf den Äckern der Dorfstelle und ebenso verweisen die Flurnamen wie Glockengrund, Kirchhofswiese oder Kreuzwiesen auf eine christliche Stätte der Neuzeit (Flurkarte). Nach der Zerstörung ist der größte Teil der Einwohner nach Tettenborn gezogen wie auch in die umliegenden Dörfer und haben von dort aus ihre alten Ackerfluren bestellt und Wiesen und Holzungen genutzt.
Zur Lage der wüsten Kirche
Feldrissaufnahme vom Alten Kirchhof und der Kirche vom ehemaligen Heimatforscher Baumann (ehemaliger Pastor von Osterhagen). Hier wurde an dem Wegekreuz der Friedhof (Alte Kirchhof) maßlich aufgenommen und ebenfalls die Mauerreste südlich des Weges und mit „K“ bezeichnet. Nüxeier Knickvermessung von 1770, durch die Großbritannisch-Hannoverschen und Preußischen Feldvermesser; hier werden noch die alten Gräber dargestellt; die gegenüberliegende Kirche jedoch schon nicht mehr. Quelle: HStA Han. 22m Nüxei lm Streit um Weiderechte In jeder Gemeinde, die Bauern aus Wittgerode aufnahmen, bestand das Bestreben, möglichst großen Nutzen aus der gemeinsamen Huteweide der Wittgeroder Fluren herauszuschlagen. So entstand ein ca. 440-jähriger Streit um Huterechte. Im 16. Jh. sind die Streitfälle größtenteils gütlich verglichen und geschlichtet worden. Die folgende Karte von 1864 stellt den Teil der Wittgeroder Flur dar, so wie sie bis in die heutige Zeit besteht. Erst im Zuge der Generalteilung wurde die Wüstungsflur in die Flur Steina integriert. |
Die Generalteilung von 1859 Um dem jahrelangen Hutestreit in der Feldflur Wittgerode ein Ende zu machen, beantragte die Gemeinde Steina 1834, das fragliche Gebiet unter den beteiligten Gemeinden zu teilen. Nach langen Vorverhandlungen wurde die Teilung 1846 in Angriff genommen. Beteiligt waren die Gemeinden Mackenrode, Tettenborn und die Herren von Tettenborn, aus dem Königreich Preußen, sowie die Gemeinden Osterhagen, Steina und die königliche Hannoversche Domänen-Kammer wegen des Grenzkruges, der herrschaftlichen Schäferei und der Försterei in Nüxei. Da niemals festgelegt worden ist, in welchem Verhältnis die Beteiligten zu hüten berechtigt sind, nahm man als Schlüssel für die Generalteilung die augenblicklichen Viehbestände der Beteiligten an. Die Generalteilungsurkunde wurde am 15. März 1859 im Grenzkrug zu Nüxei unterzeichnet und anerkannt. Damit ist ein Schlussstrich unter die lange Epoche des Streits gezogen worden. Der Ort Nüxei gehörte von 1420 bis 1933 zum Gemeindebezirk Osterhagen, ab Oktober 1933 zu Steina. Von der Taufe, über die Einschulung bis zur Hochzeit waren die Bewohner Mitglieder der Kirchengemeinde Tettenborn, erst mit dem Tod war Steina zuständig. (nach Klaus Walter 1962 & Burkhard Schmidt 2015) |
„Geschichte des Fürstenthums Grubenhagen“ : * Die Hufe ist ein altes, relativ großes Flächenmaß. Es beträgt meist dreißig Morgen, also entsprechend etwa 6-18 Hektar. Die Hufe bezeichnet eine landwirtschaftliche Fläche, die mit einem Pfluge bestellt werden kann und so der Arbeitskraft einer Familie entspricht, also einer Vollbauernstelle. |
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